Zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen können Beihilfen an Lehrberechtigte gemäß § 19c Betriebs Ausbildungs Gesetz durch die Republik Österreich gewährt werden. Diese Beihilfen werden durch die Lehrlingsstellen in den jeweiligen Landeskammern der WKO abgewickelt.
Aktuell werden Kursmaßnahmen mit 75 % der Nettokosten, max. jedoch mit 3.000.- pro Lehrling gefördert. Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfung sowie Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung erhalten unter bestimmten Voraussetzungen weiter Förderungen.
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Bausteine für das Leben Teil 1
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580.- € netto
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145,- € netto
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435,- € netto
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Bausteine für das Leben Teil 2
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Der Finanzmeister
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490.- € netto
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122,50 € netto
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367,50 € netto
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Zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen können Beihilfen an Lehrberechtigte gemäß § 19c BetriebsAusbildungsGesetz durch die Republik Österreich gewährt werden. Diese Beihilfen werden durch die Lehrlingsstellen in den jeweiligen Landeskammern der WKO abgewickelt. Nach- hilfekurse auf Pflichtschulniveau (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund) werden mit bis zu 100 % der Kurskosten exkl. USt. bis max. 3.000,- Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb gefördert.
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Der Rechenmeister – Teil I+II
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550.- € netto
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0.- € netto
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550.- € netto
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Der Rechtschreibmeister
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Der Englischmeister
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580.- € netto
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0.- € netto
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580.- € netto
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Angewandte Fachmathematik
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590.- € netto
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0.- € netto
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590.- € netto
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Führungskräftekurs (2.000,– pro Jahr)
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BFL Master Edition
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1590.- € netto
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397,50 € netto
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1192,50 € netto
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Anbei finden Sie die Verlinkung zu den notwendigen Förderformularen für das jeweilige Bundesland. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.